DesignG Designgesetz
DesignG
Designgesetz
ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGeistiges Eigentum (IP)Gewerblicher Rechtsschutz
Patent-, Designrecht u.Ä.
Anmelder und Rechtsinhaber gelten in Verfahren, die ein eingetragenes Design betreffen, als berechtigt und verpflichtet.
Quelle: BMJ
Import:
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Schemata
zu Patent-, Designrecht u.Ä.
Notizen
zu § 8 DesignG
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