DesignG
Verweise
in § 27 DesignG

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ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGeistiges Eigentum (IP)Gewerblicher Rechtsschutz

Patent-, Designrecht u.Ä.

(1) Der Schutz entsteht mit der Eintragung in das Register.
(2) Die Schutzdauer des eingetragenen Designs beträgt 25 Jahre, gerechnet ab dem Anmeldetag.
Quelle: BMJ
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