DesignG
Verweise
in § 18 DesignG

DesignG  
Designgesetz

ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGeistiges Eigentum (IP)Gewerblicher Rechtsschutz

Patent-, Designrecht u.Ä.

Ist der Gegenstand der Anmeldung kein Design im Sinne des § 1 Nummer 1 oder ist ein Design nach § 3 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 vom Designschutz ausgeschlossen, so weist das Deutsche Patent- und Markenamt die Anmeldung zurück.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Patent-, Designrecht u.Ä.
Notizen
zu § 18 DesignG
Keine Notizen vorhanden.