DesignG Designgesetz
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Designgesetz
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Patent-, Designrecht u.Ä.
Ist der Gegenstand der Anmeldung kein Design im Sinne des § 1 Nummer 1 oder ist ein Design nach § 3 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 vom Designschutz ausgeschlossen, so weist das Deutsche Patent- und Markenamt die Anmeldung zurück.
Quelle: BMJ
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Schemata
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Notizen
zu § 18 DesignG
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