DepotG
Verweise
in § 27 DepotG

DepotG  
Depotgesetz

Spezialisierungen

Bank- & Kapitalmarktrecht

Der Kommissionär, der den in § 26 ihm auferlegten Pflichten nicht genügt, verliert das Recht, für die Ausführung des Auftrags Provision zu fordern (§ 396 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs).
Quelle: BMJ
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