DDG Digitale-Dienste-Gesetz
DDG
Digitale-Dienste-Gesetz
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Das Anbieten von digitalen Diensten ist im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei.
Quelle: BMJ
Import:
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Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
zu § 4 DDG
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