DDG Digitale-Dienste-Gesetz
DDG
Digitale-Dienste-Gesetz
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Die Bundesnetzagentur ist zuständige Verbindungsstelle nach Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
zu § 23 DDG
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