DBUStiftG
Verweise
in § 1 DBUStiftG
DBUStiftG
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Deutsche Bundesstiftung Umwelt"
Der Bund wird unter dem Namen "Deutsche Bundesstiftung Umwelt" eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts errichten.
Quelle: BMJ
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