CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Sind die Anforderungen der Regel 89.1 erfüllt,
(a) trägt die Kanzlei so bald wie möglich das Datum des Eingangs des Antrags auf Aufhebung oder Abänderung einer Entscheidung des Amtes ein und teilt der Akte ein Aktenzeichen zu,
(b) nimmt die Kanzlei das Verfahren in das Register auf,
(c) unterrichtet die Kanzlei den Kläger so bald wie möglich über das Aktenzeichen und das Eingangsdatum und
(d) leitet die Kanzlei den Antrag mit dem Hinweis, dass der Antrag zulässig ist, an das Europäische Patentamt weiter.
Quelle: Unified Patent Court
Import:
- Hier liegen deine Schemata und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu
Keine verwandten Schemata vorhanden.
Notizen
zu Regel 90 CPR
Keine Notizen vorhanden.