CPR
Verweise
in Regel 80 CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

  1. Der Antrag auf angemessene Vergütung [Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe h des Übereinkommens] muss enthalten:
Bezug zum Übereinkommen: Artikel 32 Absatz 1 Ziffer i, 47 Absatz 7 und 66
(a) die Angaben gemäß Regel 13.1(a) bis (d),
(b) Angaben zur Vorlage der Erklärung gemäß Artikel 8 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012,
(c) die Lizenzvereinbarung gemäß Artikel 8(2) der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012.
  1. Für das Verfahren zur angemessenen Vergütung gelten die Regeln 132, 133, 134, 135 und 137 bis 140 entsprechend.
Bezug zum Übereinkommen: Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe h
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