Verweise
in Regel 52 CPR
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Der Beklagte kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Replik eine Duplik auf die Replik auf die Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage einreichen, gegebenenfalls zusammen mit einer Replik auf die Erwiderung auf den Antrag auf Änderung des Patents gemäß den Regeln 43.3 und 55 sowie einer Replik auf die Erwiderung auf die Verletzungswiderklage gemäß Regel 56.3 einreichen. Die Duplik ist auf die in der Replik enthaltenen Vorbringen zu beschränken.
Quelle: Unified Patent Court
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