CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Eine Partei, gegen die eine Versäumnisentscheidung ergangen ist, kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung Einspruch gegen die Versäumnisentscheidung beantragen.
- Der Einspruch gegen die Versäumnisentscheidung muss eine Erklärung für die Säumnis enthalten. Das Datum und das Aktenzeichen der Versäumnisentscheidung sind anzugeben. Die Partei hat für den Einspruch gegen die Versäumnisentscheidung eine Gebühr gemäß Teil 6 zu entrichten. Im Falle der Regel 355.1(a) ist mit dem Einspruch die von der Partei versäumte Handlung nachzuholen.
- Sind die Voraussetzungen von Absatz 2 erfüllt, ist dem Einspruch stattzugeben, es sein denn die Partei wurde in einer früheren Entscheidung darauf hingewiesen, dass eine neuerliche Versäumnisentscheidung endgültig ist. Wird dem Einspruch stattgegeben, muss jede Veröffentlichung der Versäumnisentscheidung einen Hinweis darauf enthalten.
Bezug zur Satzung: Artikel 37
Quelle: Unified Patent Court
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