CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Im Interesse einer geordneten Rechtspflege und der Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen bei Anhängigkeit mehr als einer dasselbe Patent betreffender Klagen (ob zwischen denselben Parteien oder nicht) bei
(a) verschiedenen Spruchkörpern (derselben Kammer oder unterschiedlicher Kammern) oder
(b) verschiedenen Spruchkörpern des Berufungsgerichts können die Spruchkörper einvernehmlich jederzeit nach Anhörung der Parteien, anordnen, dass zwei oder mehr Klagen aufgrund ihres Zusammenhangs gemeinsam verhandelt werden. Artikel 33 des Übereinkommens ist zu beachten.
- Die Klagen können anschließend wieder getrennt werden.
Quelle: Unified Patent Court
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zu
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Notizen
zu Regel 340 CPR
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