CPR
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in Regel 340 CPR

CPR  

Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

  1. Im Interesse einer geordneten Rechtspflege und der Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen bei Anhängigkeit mehr als einer dasselbe Patent betreffender Klagen (ob zwischen denselben Parteien oder nicht) bei
(a) verschiedenen Spruchkörpern (derselben Kammer oder unterschiedlicher Kammern) oder
(b) verschiedenen Spruchkörpern des Berufungsgerichts können die Spruchkörper einvernehmlich jederzeit nach Anhörung der Parteien, anordnen, dass zwei oder mehr Klagen aufgrund ihres Zusammenhangs gemeinsam verhandelt werden. Artikel 33 des Übereinkommens ist zu beachten.
  1. Die Klagen können anschließend wieder getrennt werden.
Import:
Hier liegen deine documents und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu
Keine verwandten Dokumente vorhanden.
Notizen
zu Regel 340 CPR
Keine Notizen vorhanden.