CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Soweit diese Verfahrensordnung auf die Kanzlei oder den Kanzler Bezug nimmt und die Vornahme von Handlungen vorsieht, beinhaltet diese Bezugnahme – soweit anwendbar – auch den Hilfskanzler und die entsprechende Nebenstelle, und diese Handlungen können durch den Kanzler, den Hilfskanzler oder einen Mitarbeiter der Kanzlei oder Nebenstelle der betreffenden Kammer vorgenommen werden.
Quelle: Unified Patent Court
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