CPR
Verweise
in Regel 28 CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

Der Berichterstatter bestimmt so bald wie möglich nach Zustellung der Klageerwiderung nach Rücksprache mit den Parteien einen Termin für eine Zwischenanhörung (ggf. [Regel 101.1]) sowie einen Termin für die mündliche Verhandlung. Der Berichterstatter kann einen Alternativtermin bestimmen.
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu
Keine verwandten Schemata vorhanden.
Notizen
zu Regel 28 CPR
Keine Notizen vorhanden.