Verweise
in Regel 279 CPR
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Hat sich die elektronische Zustelladresse einer Partei geändert, hat diese Partei die Kanzlei und alle anderen Parteien unverzüglich in schriftlicher Form darüber zu benachrichtigen [Regel 6.3].
Quelle: Unified Patent Court
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