CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Die Kanzlei unterrichtet den Kläger über das Datum, zu dem die Klageschrift gemäß Regel 271.6 als zugestellt gilt.
- Hat die Kanzlei die Klageschrift als Einschreiben mit Rückschein oder gleichwertigem Beleg zugestellt und geht die Klageschrift aus irgendeinem Grunde an die Kanzlei zurück, teilt die Kanzlei dies dem Kläger mit.
- Hat die Kanzlei die Klageschrift auf elektronischem Wege zugestellt und ist die entsprechende elektronische Nachricht offenbar nicht beim Empfänger eingegangen, gilt Absatz 2 entsprechend.
Quelle: Unified Patent Court
Import:
- Hier liegen deine Schemata und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu
Keine verwandten Schemata vorhanden.
Notizen
zu Regel 272 CPR
Keine Notizen vorhanden.