CPR
Verweise
in Regel 252 CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

Die Stellung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens hat keine aufschiebende Wirkung, sofern das Berufungsgericht nicht etwas anderes beschließt.
Bezug zum Übereinkommen: Artikel 81 Absatz 2
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zu Regel 252 CPR
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