Verweise
in Regel 252 CPR
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Die Stellung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens hat keine aufschiebende Wirkung, sofern das Berufungsgericht nicht etwas anderes beschließt.
Bezug zum Übereinkommen: Artikel 81 Absatz 2
Quelle: Unified Patent Court
Import:
- Hier liegen deine Dokumente und Notizen
- Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu
Keine verwandten Dokumente vorhanden.
Notizen
zu Regel 252 CPR
Keine Notizen vorhanden.