CPR
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in Regel 252 CPR

CPR  

Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

Die Stellung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens hat keine aufschiebende Wirkung, sofern das Berufungsgericht nicht etwas anderes beschließt.
Bezug zum Übereinkommen: Artikel 81 Absatz 2
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu
Keine verwandten Dokumente vorhanden.
Notizen
zu Regel 252 CPR
Keine Notizen vorhanden.