CPR
Verweise
in Regel 249 CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

Von dem Vorliegen einer Straftat ist nur dann auszugehen, wenn ein zuständiges Gericht oder eine zuständige Behörde die Straftat rechtskräftig festgestellt hat. Eine Verurteilung ist nicht erforderlich.
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zu Regel 249 CPR
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