CPR
Verweise
in Regel 240 CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

Vorbehaltlich der Regel 241 findet die mündliche Verhandlung vor dem Spruchkörper unter der Leitung des Vorsitzenden Richters statt. Vorbehaltlich der Regel 222 gelten die Regeln 111, 112, 115, 116 und 117 entsprechend.
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