CPR
Verweise
in Regel 20 CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

  1. Der Berichterstatter entscheidet so bald wie möglich nach Ablauf der in Regel 19.5 genannten Frist über den Einspruch. Der Berichterstatter gewährt den Parteien rechtliches Gehör. Die Entscheidung enthält Hinweise an die Parteien und die Kanzlei bezüglich des nächsten Verfahrensschrittes.
  2. Ist der Einspruch im Hauptverfahren zu behandeln, unterrichtet der Berichterstatter die Parteien hierüber.
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