Verweise
in Regel 199 CPR
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Das Gericht kann auf einen mit einer Begründung versehenen Antrag einer Partei eine Inspektion von Erzeugnissen, Vorrichtungen, Verfahren, Räumlichkeiten oder lokalen Gegebenheiten vor Ort anordnen. Zum Schutz vertraulicher Informationen kann das Gericht anordnen, dass diese Offenlegung nur gegenüber bestimmten namentlich benannten Personen erfolgt und einer angemessenen Geheimhaltungspflicht gemäß Artikel 58 des Übereinkommens unterliegt.
- Die Regeln 192 bis 198 gelten entsprechend.
Bezug zum Übereinkommen: Artikel 60
Quelle: Unified Patent Court
Import:
- Hier liegen deine Dokumente und Notizen
- Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu
Keine verwandten Dokumente vorhanden.
Notizen
zu Regel 199 CPR
Keine Notizen vorhanden.