Verweise
in Regel 157 CPR
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Gegen die Kostenentscheidung des Berichterstatters kann nur gemäß Regel 221 Berufung vor dem Berufungsgericht eingelegt werden.
Bezug zum Übereinkommen: Artikel 69
Quelle: Unified Patent Court
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