CPR
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Verweise
in Regel 157 CPR

CPR  

Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

Gegen die Kostenentscheidung des Berichterstatters kann nur gemäß Regel 221 Berufung vor dem Berufungsgericht eingelegt werden.
Bezug zum Übereinkommen: Artikel 69
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