CPR
Verweise
in Regel 117 CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

Haben beide Parteien die Kanzlei darüber unterrichtet, dass sie bei der mündlichen Verhandlung nicht vertreten sein möchten, trifft das Gericht eine Entscheidung in der Hauptsache auf der Grundlage der von den Parteien und gegebenenfalls dem gerichtlichen Sachverständigen vorgelegten Schriftsätze und Beweismittel; andernfalls trifft es eine Entscheidung gemäß den Regeln 118 und 350 bis 354.
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu
Keine verwandten Schemata vorhanden.
Notizen
zu Regel 117 CPR
Keine Notizen vorhanden.