CCBE Regeln Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE 2006)
CCBE Regeln
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE 2006)
Es ist dem Rechtsanwalt untersagt, sich bezüglich einer bestimmten Sache mit einer Person in Verbindung zu setzen, von der er weiß, dass sie einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt oder seinen Beistand in Anspruch genommen hat, es sei denn, dieser Rechtsanwalt hat zugestimmt und er hält ihn unterrichtet.
Quelle: BRAK
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Notizen
zu 5.5. Umgehung des Gegenanwaltes CCBE Regeln
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