CCBE Regeln
Verweise
in 2.4. Achtung des Berufsrechtes anderer Anwaltschaften CCBE Regeln
CCBE Regeln
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE 2006)
Bei grenzüberschreitender Tätigkeit, kann der Rechtsanwalt verpflichtet sein, das Berufsrecht eines Aufnahmestaates zu beachten. Der Rechtsanwalt hat die Pflicht, sich über die bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit anwendbaren berufsrechtlichen Regeln zu informieren.
Die Mitgliedsorganisationen des CCBE sind verpflichtet, ihre Berufsregeln im Sekretariat des CCBE zu hinterlegen, so dass jeder Rechtsanwalt die Möglichkeit hat, eine Kopie der geltenden Berufsregeln bei dem Sekretariat anzufordern.
Quelle: BRAK
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