BZRG Bundeszentralregistergesetz
BZRG
Bundeszentralregistergesetz
Strafrecht
Strafprozessrecht
In das Register sind die rechtskräftigen Entscheidungen einzutragen, durch die ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes wegen einer rechtswidrigen Tat
- 1.
- auf Strafe erkannt,
- 2.
- eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet,
- 3.
- jemanden nach § 59 des Strafgesetzbuchs mit Strafvorbehalt verwarnt oder
- 4.
- nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes die Schuld eines Jugendlichen oder Heranwachsenden festgestellt
Quelle: BMJ
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