BZRG
Verweise
in § 18 BZRG

BZRG  
Bundeszentralregistergesetz

Strafrecht

Strafprozessrecht

Ist eine Verurteilung im Falle des § 32 Abs. 4 in ein Führungszeugnis aufzunehmen, so ist dies in das Register einzutragen.
Quelle: BMJ
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