BwBBG (außer Kraft)
Verweise
in § 8 BwBBG (außer Kraft)
BwBBG (außer Kraft)
Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (außer Kraft)
Die Regelungen dieses Gesetzes sind auf vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren anzuwenden, die die Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 2 zum Gegenstand haben.
Quelle: BMJ
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