BVFG Bundesvertriebenengesetz
BVFG
Bundesvertriebenengesetz
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Migrationsrecht (Asyl- & Ausländerrecht)
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unrichtige oder unvollständige Angaben tatsächlicher Art macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen Rechte oder Vergünstigungen, die Spätaussiedlern vorbehalten sind, zu erschleichen.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Migrationsrecht (Asyl- & Ausländerrecht)
Notizen
zu § 98 BVFG
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