BVFG Bundesvertriebenengesetz
BVFG
Bundesvertriebenengesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Migrationsrecht (Asyl- & Ausländerrecht)
Bund und Länder haben die auf dem Gebiete des Spätaussiedlerwesens erforderlichen statistischen Arbeiten durchzuführen. Insbesondere haben sie die Statistik so auszugestalten, dass die statistischen Unterlagen für die Durchführung der zum Zwecke der Eingliederung der Spätaussiedler erlassenen Vorschriften zur Verfügung gestellt werden können.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Migrationsrecht (Asyl- & Ausländerrecht)
Notizen
zu § 97 BVFG
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