BVerfGG Bundesverfassungsgerichtsgesetz
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
- 1.
- öffentlichen Stellen, soweit dies für Zwecke der Rechtspflege erforderlich ist oder die in § 23 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 des Bundesdatenschutzgesetzes genannten Voraussetzungen vorliegen oder soweit dies zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung erforderlich ist, das wissenschaftliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens das Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Zweckänderung erheblich überwiegt und der Zweck der Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann,
- 2.
- Privatpersonen und anderen nichtöffentlichen Stellen einschließlich früherer Beteiligter nach Abschluss ihres Verfahrens, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen und die datenschutzrechtlichen Belange Dritter gewahrt bleiben.
Übersicht: Finden der richtigen verfassungsrechtlichen Verfahrensart
Fragenkatalog zum gedanklichen Finden der richtigen verfassungsrechtlichen Verfahrensart vor dem Bundesverfassungsgericht.
- Inhaltsverzeichnis
- Frage 1: Was ist Antrags- / Vorlage- / Beschwerdegegenstand?
- Frage 2: Warum wird Rechtsschutz ersucht bzw. besteht eine Antrags- / Vorlage- / Beschwerdebefugnis?
- Frage 3: Wer ersucht Rechtsschutz bzw. ist antrags- / vorlage- / beschwerdeberechtigt / parteifähig?
Die Wahl der richtigen verfassungsrechtlichen Verfahrensart wird in der Klausur nicht begründet. Umso treffsicherer muss die Auswahl stattfinden. Dabei helfen die nachfolgenden gedanklichen Vorfragen.
Versiertere Kandidat*innen können auch direkt einen Blick auf die Übersicht: Verfassungsprozessrechtliche Verfahrensarten werfen.
Frage 1: Was ist Antrags- / Vorlage- / Beschwerdegegenstand?
Handelt es sich etwa um ein Gesetz, kommen insb. die beiden Normenkontrollen und ggf. eine Verfassungsbeschwerde in Betracht.
Frage 2: Warum wird Rechtsschutz ersucht bzw. besteht eine Antrags- / Vorlage- / Beschwerdebefugnis?
Wird etwa Klarheit über die Rechte und Pflichten zweier Bundesorgane oder des Bundes und der Länder ersucht, kommen das Organstreitverfahren und der Bund-Länder-Streit in Betracht.
Frage 3: Wer ersucht Rechtsschutz bzw. ist antrags- / vorlage- / beschwerdeberechtigt / parteifähig?
Spätestens hier lassen sich die Verfahrensarten endgültig voneinander unterscheiden. Ersucht beispielsweise eine Einzelperson selbst vor dem BVerfG Rechtsschutz, kommt die (Individual-)Verfassungsbeschwerde in Frage.
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I. Frage: |
Maßnahme oder Unterlassung |
Jeder Akt der |
Gesetz |
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II. Frage: |
Streit über Rechte
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Streit über Rechte |
Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten von Bürgern durch den Staat |
Gesetz verstößt gegen höher-rangiges Recht |
Gesetz verstößt gegen höher-rangiges Recht
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III. Frage: |
Oberste Bundesorgane / andere im GG oder der GO eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattete Organe |
Bund (Bundesreg.) /
= Staat v. Staat: |
Einzelperson
= Bürger v. Staat |
Bundesreg. / Landesreg. / |
Gericht (Richter) |
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Ergebnis: |
Organstreitverfahren, |
Bund-Länder-Streit, |
Verfassungsbeschwerde, |
Abstrakte Normenkontrolle, Art. 94 I Nr. 2 GG, |
Konkrete |