BVerfGG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in § 27a BVerfGG

BVerfGG  

Bundesverfassungsgerichtsgesetz

Das Bundesverfassungsgericht kann sachkundigen Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Notizen
zu § 27a BVerfGG
Keine Notizen vorhanden.