BtMVV
Verweise
in § 15 BtMVV

BtMVV  
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Spezialisierungen

Medizinrecht

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gibt die amtlichen Formblätter für das Verschreiben (Betäubungsmittelrezepte und Betäubungsmittelanforderungsscheine) und für den Nachweis von Verbleib und Bestand (Karteikarten und Betäubungsmittelbücher) heraus und macht sie im Bundesanzeiger bekannt.
Quelle: BMJ
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