BSIG 2025 BSI-Gesetz
BSIG 2025
BSI-Gesetz
Sofern das Bundesamt Zwangsgelder verhängt, beträgt deren Höhe abweichend von § 11 Absatz 3 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes bis zu 100 000 Euro.
Quelle: BMJ
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