BSIG 2025
Verweise
in § 63 BSIG 2025

BSIG 2025  
BSI-Gesetz

Sofern das Bundesamt Zwangsgelder verhängt, beträgt deren Höhe abweichend von § 11 Absatz 3 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes bis zu 100 000 Euro.
Quelle: BMJ
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