BSIG 2025
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in § 57 BSIG 2025

BSIG 2025  

BSI-Gesetz

Das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch die §§ 7, 8, 9, 11, 12, 15 und 16 eingeschränkt.
Quelle: BMJ
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