BSIG 2025
Verweise
in § 51 BSIG 2025

BSIG 2025  
BSI-Gesetz

Top Level Domain Name Registries und Domain-Name-Registry-Dienstleister sind zur Kooperation verpflichtet, um die in den §§ 49 und 50 festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen und insbesondere eine doppelte Erhebung von Domain-Namen-Registrierungsdaten vom Domaininhaber auszuschließen.
Quelle: BMJ
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