Brüssel IIb
Verweise
in Art. 41 Brüssel IIb

Brüssel IIb  
Verordnung (EU) Nr. 2019/1111

ZivilrechtZivilprozessrecht

Int. Zivilprozessrecht

Unbeschadet des Artikels 56 Absatz 6 wird die Vollstreckung einer Entscheidung in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung versagt, wenn festgestellt wurde, dass einer der Gründe für die Versagung der Anerkennung nach Artikel 39 vorliegt.


Quelle: EURLEX
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Int. Zivilprozessrecht
Notizen
zu Art. 41 Brüssel IIb
Keine Notizen vorhanden.