Brüssel Ia-VO / EuGVVO Verordnung (EU) Nr. 1215/2012
Brüssel Ia-VO / EuGVVO
Verordnung (EU) Nr. 1215/2012
ZivilrechtZivilprozessrecht
Schiedsverfahrensrecht
Das Ursprungsgericht stellt auf Antrag eines Berechtigten die Bescheinigung unter Verwendung des Formblatts in Anhang I aus.
Quelle: EURLEX
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Schemata
zu Schiedsverfahrensrecht
Notizen
zu Art. 53 Brüssel Ia-VO / EuGVVO
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