Brüssel Ia-VO / EuGVVO
Verweise
in Art. 53 Brüssel Ia-VO / EuGVVO

Brüssel Ia-VO / EuGVVO  
Verordnung (EU) Nr. 1215/2012

ZivilrechtZivilprozessrecht

Schiedsverfahrensrecht

Das Ursprungsgericht stellt auf Antrag eines Berechtigten die Bescheinigung unter Verwendung des Formblatts in Anhang I aus.
Quelle: EURLEX
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