BRAO
Verweise
in § 162 BRAO

BRAO  
Bundesrechtsanwaltsordnung

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Recht der juristischen Berufe

Für die Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof gelten der Erste bis Siebente Teil dieses Gesetzes, soweit sich nicht aus den nachstehenden Vorschriften etwas Besonderes ergibt.
Quelle: BMJ
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