BRAO
Verweise
in § 120 BRAO

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Bundesrechtsanwaltsordnung

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Recht der juristischen Berufe

Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das Anwaltsgericht seinen Sitz hat (§ 119 Abs. 2), nimmt in den Verfahren vor dem Anwaltsgericht die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr.
Quelle: BMJ
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