BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO
Bundesrechtsanwaltsordnung
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Recht der juristischen Berufe
Das anwaltsgerichtliche Verfahren kann ausgesetzt werden, wenn in einem anderen gesetzlich geordneten Verfahren über eine Frage zu entscheiden ist, deren Beurteilung für die Entscheidung im anwaltsgerichtlichen Verfahren von wesentlicher Bedeutung ist.
Quelle: BMJ
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zu Recht der juristischen Berufe
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zu § 118b BRAO
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