Verweise
in § 1 BQFG
BQFG
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
Dieses Gesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen.
Quelle: BMJ
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