BPersVG
Verweise
in § 3 BPersVG

BPersVG  
Bundespersonalvertretungsgesetz

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Beamtenrecht

Durch Tarifvertrag oder Dienstvereinbarung kann das Personalvertretungsrecht nicht abweichend von diesem Gesetz geregelt werden.
Quelle: BMJ
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