BPersVG Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVG
Bundespersonalvertretungsgesetz
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Beamtenrecht
Für die nachstehenden Zweige des öffentlichen Dienstes gilt dieses Gesetz, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Beamtenrecht
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