BNotO Bundesnotarordnung
BNotO
Bundesnotarordnung
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Recht der juristischen Berufe
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen dem Notar und seiner Vertretung, welche die Vergütung oder die Haftung für Amtspflichtverletzungen betreffen, sind die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich zuständig.
Quelle: BMJ
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zu Recht der juristischen Berufe
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