BNotO Bundesnotarordnung
BNotO
Bundesnotarordnung
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Recht der juristischen Berufe
Auf das Verfahren des Bundesgerichtshofs in Disziplinarsachen gegen Notare sind die Vorschriften des Bundesdisziplinargesetzes in der am 31. März 2024 geltenden Fassung über das Disziplinarverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht entsprechend anzuwenden.
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Schemata
zu Recht der juristischen Berufe
Notizen
zu § 109 BNotO
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