Verweise
in § 53 BNDG
BNDG
BND-Gesetz
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates müssen deutsche Staatsangehörige sein und haben sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen.
Quelle: BMJ
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