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Polizei- & Ordnungsrecht
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates müssen deutsche Staatsangehörige sein und haben sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Polizei- & Ordnungsrecht
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zu § 53 BNDG
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