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Verweise
in § 57 BLV

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Bundeslaufbahnverordnung

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Beamtenrecht

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) § 29 Absatz 3 Nummer 4 tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.
Quelle: BMJ
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