BLV (außer Kraft)
Verweise
in § 18 BLV (außer Kraft)

BLV (außer Kraft)  
Bundeslaufbahnverordnung (außer Kraft)

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Beamtenrecht

Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des einfachen Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt neben den Bildungsvoraussetzungen eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus.
Quelle: BMJ
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