BLV (außer Kraft)
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in § 12 BLV (außer Kraft)

BLV (außer Kraft)  

Bundeslaufbahnverordnung (außer Kraft)

Ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst dauert mindestens ein Jahr, in der Regel jedoch zwei Jahre. Er besteht aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Beamtenrecht
Notizen
zu § 12 BLV (außer Kraft)
Keine Notizen vorhanden.